Der bereits 1952 gegründete Arbeitskreis 2.1 „Pfähle“ der DGGT befasst sich mit allen Aspekten des Entwurfs, der Bemessung , der Ausführung sowie der Prüfung und Qualitätssicherung von Pfählen und Tiefgründungen.
Der AK 2.1 arbeitet seit 1955 in Personalunion als Normenausschuss NA 005-05-07 AA „Baugrund – Pfähle“ des DIN. In dieser Funktion ist er Spiegelausschuss zum Kapitle „Pfahlgründungen“ des Eurocode 7, Teil 3, und der für Pfähle relevanten, europäischen Ausführungsnormen DIN EN 1536 (Bohrpfähle), DIN EN 12699 (Verdrängungspfähle) und DIN EN 14199 (Mikropfähle).
Der AK 2.1 hat die „Empfehlungen des Arbeiskreises Pfähle“ herausgebracht, die sich als „EA-Pfähle“ national wie international etabliert haben.










